eV ohne Anhörung: Wann ist Recht auf prozessuale Waffengleichheit verletzt?
- DATEV eG
- 18.05.2026
- Nachrichten Steuern und Recht
Wer sich vor dem BVerfG wegen fehlender Anhörung vor Erlass einer einstweiligen Verfügung (eV) auf eine Verletzung des Rechts auf prozessuale Waffengleichheit beruft, muss darlegen, dass das Fachgericht unter Berücksichtigung der Argumente anders entschieden hätte („Beruhen“). Auf diese Entscheidung des BVerfG weist die BRAK hin (Az. 1 BvR 2490/24).
