Steuerberater und vereidigter Buchprüfer in Moers

Ihr zuverlässiger Partner für

Die Partnerschaftsgesellschaft Anlahr & Madeja von Dipl.-Kfm. Manfred Anlahr (Steuerberater und vereidigter Buchprüfer) und Andreas Madeja B. A. (Steuerberater) sowie das Team aus Steuerfachangestellten und einer weiteren Steuerberaterin ist Ihr steuerlicher Partner in Moers.

Über individuelle Fortbildungen und Seminare fördern wir das gesamte Team, um eine hochwertige Dienstleistung für unsere Mandantschaft zu gewährleisten.
Unsere Mandantschaft besteht durch neueste Kommunikations- und Datenaustauschtechniken weit über die Stadtgrenzen von Moers, Duisburg, Krefeld, Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort oder Rheinberg hinaus.

Intensive und langfristige Zusammenarbeit, zeitnahe und qualitativ ansprechende Leistungen sowie persönliche, vertrauensvolle und aktive Beratung ist das Fundament unseres Dienstleistungsangebotes im Steuerbüro Moers.


Neues Rund um die Steuer Steuerberater

BFH: Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

29.08.2024, DATEV eG Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob dem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, ebenso wie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG im Rahmen der Bewertung mit dem niedrigeren Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG, hinsichtlich des Zeitpunkts der Geltendmachung des Verlusts einer im Betriebsvermögen gehaltenen Beteiligung vor dem Hintergrund des § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG und der darin enthaltenen Regelungslücke hinsichtlich eines entschädigungslosen Verlusts einer Beteiligung wie vorliegend ein Wahlrecht zur Geltendmachung des Verlusts zusteht (Az. X R 11/22).

BFH: Anspruch eines Zuckerherstellers auf Erstattung von Produktionsabgaben

29.08.2024, DATEV eG Ein Zuckerhersteller hat lt. BFH einen unionsrechtlichen Anspruch auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Produktionsabgaben, wenn deren Höhe infolge einer Korrektur der Berechnungsmethode (hier: Änderung des zur Berechnung der Ergänzungsabgabe erforderlichen Koeffizienten) nachträglich reduziert wird (Az. VII R 35/23).

BFH: Überlassung gefährlicher Abfälle zur Entsorgung kein tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe

29.08.2024, DATEV eG Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Leistungen eines Unternehmers im Zusammenhang mit der Entsorgung und Aufbereitung chlorierter Kohlenwasserstoffe (CKW) für den Erhalt des Lösemittels (teilweise) auch tauschähnliche Umsätze mit Baraufgabe beinhalten oder ob mit der Entsorgung lediglich eine sonstige Leistung der Abfallentsorgung gegenüber den Kunden erbracht wird, bei der sich das Entgelt nach dem Grad der Verschmutzung des vom Abfallverursacher gelieferten CKW richtet (Az. V R 7/22).

BFH zur Auslegung des Versicherungsteuergesetzes (VersStG) bei einer Kautionsrückversicherung und Irrtum über die Steuerpflicht

29.08.2024, DATEV eG Der BFH entschied zur versicherungsteuerlichen Behandlung einer stillen Mitversicherung und zur Methode der Berechnung nachzuerhebender Versicherungsteuer (Az. V R 17/22).

Buchführung Rechnungswesen Ihre Buchführung guten Händen Unsere Expertise liegt neben Steuerberatung Rechnungswesen. kleinere größere Unternehmen erstellen laufende Buchführung inkl. möglichen Lohn- Gehaltsbuchführung, welche Grundlage jeder Jahresabschlusserstellung Einnahmen- Überschussrechnung ist.

Steuerberater Moers Anlahr & Madeja Steuerberater vereidigter Buchprüfer Steuerberater vereidigter Buchprüfer Moers Ihr zuverlässiger Partner Partnerschaftsgesellschaft Anlahr & Madeja Dipl.-Kfm. Manfred Anlahr (Steuerberater vereidigter Buchprüfer) Andreas Madeja B. A. (Steuerberater) sowie Team aus Steuerfachangestellten weiteren Steuerberaterin Ihr steuerlicher Partner Moers.

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