Steuerberater und vereidigter Buchprüfer in Moers

Ihr zuverlässiger Partner für

Die Partnerschaftsgesellschaft Anlahr & Madeja von Dipl.-Kfm. Manfred Anlahr (Steuerberater und vereidigter Buchprüfer) und Andreas Madeja B. A. (Steuerberater) sowie das Team aus Steuerfachangestellten und einer weiteren Steuerberaterin ist Ihr steuerlicher Partner in Moers.

Über individuelle Fortbildungen und Seminare fördern wir das gesamte Team, um eine hochwertige Dienstleistung für unsere Mandantschaft zu gewährleisten.
Unsere Mandantschaft besteht durch neueste Kommunikations- und Datenaustauschtechniken weit über die Stadtgrenzen von Moers, Duisburg, Krefeld, Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort oder Rheinberg hinaus.

Intensive und langfristige Zusammenarbeit, zeitnahe und qualitativ ansprechende Leistungen sowie persönliche, vertrauensvolle und aktive Beratung ist das Fundament unseres Dienstleistungsangebotes im Steuerbüro Moers.


Neues Rund um die Steuer Steuerberater

Ertragsanteilsbesteuerung privater Leibrenten und Zulässigkeit der rückwirkenden Neuregelung des § 52 Abs. 28 Satz 5 EStG

31.03.2026, DATEV eG Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass die rückwirkende Anwendung der Ertragsanteilsbesteuerung auf private Leibrenten nach § 52 Abs. 28 Satz 5 EStG n. F. zulässig ist und kein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot vorliegt (Az. 4 K 151/24).

Keine Rückforderung von Kindergeld bei unterbliebener Antragstellung im vorrangig für die Gewährung von Familienleistungen zuständigen Staat

31.03.2026, DATEV eG Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass in Fällen, in denen nachträglich bekannt wird, dass ein anderer Staat als Deutschland vorrangig Familienleistungen zu zahlen hat, entgegen der Auffassung des BFH der Anspruch auf Familienleistungen nicht nachträglich auf das nach deutschem Recht gewährte Kindergeld anzurechnen ist, wenn der Kindergeldberechtigte die ihm im Ausland zustehenden Familienleistungen dort weder beantragt noch bezogen hat (Az. 5 K 31/24 und 5 K 32/24).

Unwirksame Klageeinreichung wegen fehlender formgerechter elektronischer Übermittlung durch anwaltlichen Einreicher

31.03.2026, DATEV eG Die Klage eines Rechtsanwaltes in eigener Sache, der seinen Status in der Klagschrift offengelegt hat, kann lt. FG Schleswig-Holstein weder per Fax noch über ein fremdes elektronische Anwaltspostfach wirksam erhoben werden (Az. 5 K 56/23).

Streitwertbemessung bei Gewerbesteuermessbescheiden: Keine Anwendung des § 52 Abs. 3 GKG

31.03.2026, DATEV eG Der Streitwert beläuft sich bei einem Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag nach § 52 Abs. 1 GKG auf die Höhe der für das Streitjahr ermittelten Gewerbesteuer. § 52 Abs. 3 GKG findet nicht - auch nicht entsprechend - Anwendung. So das FG Schleswig-Holstein (Az. 1 K 134/22).

Buchführung Rechnungswesen Ihre Buchführung guten Händen Unsere Expertise liegt neben Steuerberatung Rechnungswesen. kleinere größere Unternehmen erstellen laufende Buchführung inkl. möglichen Lohn- Gehaltsbuchführung, welche Grundlage jeder Jahresabschlusserstellung Einnahmen- Überschussrechnung ist.

Steuerberater Moers Anlahr & Madeja Steuerberater vereidigter Buchprüfer Steuerberater vereidigter Buchprüfer Moers Ihr zuverlässiger Partner Partnerschaftsgesellschaft Anlahr & Madeja Dipl.-Kfm. Manfred Anlahr (Steuerberater vereidigter Buchprüfer) Andreas Madeja B. A. (Steuerberater) sowie Team aus Steuerfachangestellten weiteren Steuerberaterin Ihr steuerlicher Partner Moers.

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