Steuerberater und vereidigter Buchprüfer in Moers

Ihr zuverlässiger Partner für

Die Partnerschaftsgesellschaft Anlahr & Madeja von Dipl.-Kfm. Manfred Anlahr (Steuerberater und vereidigter Buchprüfer) und Andreas Madeja B. A. (Steuerberater) sowie das Team aus Steuerfachangestellten und einer weiteren Steuerberaterin ist Ihr steuerlicher Partner in Moers.

Über individuelle Fortbildungen und Seminare fördern wir das gesamte Team, um eine hochwertige Dienstleistung für unsere Mandantschaft zu gewährleisten.
Unsere Mandantschaft besteht durch neueste Kommunikations- und Datenaustauschtechniken weit über die Stadtgrenzen von Moers, Duisburg, Krefeld, Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort oder Rheinberg hinaus.

Intensive und langfristige Zusammenarbeit, zeitnahe und qualitativ ansprechende Leistungen sowie persönliche, vertrauensvolle und aktive Beratung ist das Fundament unseres Dienstleistungsangebotes im Steuerbüro Moers.


Neues Rund um die Steuer Steuerberater

EU-Kommission vereinfacht Vorschriften in den Bereichen Steuern sowie Energie- und Reifenkennzeichnung

24.06.2026, DATEV eG Die EU-Kommission hat vereinfachte Vorschriften für die Kennzeichnung von Energieverbrauch und Reifen vorgeschlagen und ein Paket zur Vereinfachung des Steuerwesens verabschiedet.

Vereinfachungen umgesetzt und Bürokratie reduziert – Bundeskabinett beschließt Energieeffizienzgesetz

24.06.2026, DATEV eG Das Bundeskabinett hat am 24.06.2026 den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie beschlossen. Der vom Bundeswirtschaftsministerium eingebrachte Entwurf passt die Effizienzvorgaben an Unternehmen und öffentliche Hand an. Der Entwurf orientiert sich an den Vorgaben des Koalitionsvertrages und dient zudem der Umsetzung von EU-Recht.

Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

24.06.2026, DATEV eG Wird ein landwirtschaftlicher Betrieb um gewerbliche Tierhaltungsanlagen erweitert, kann die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB entfallen, wenn es sich nach der tatsächlichen Betriebsweise um einen einheitlichen Betrieb handelt und die ihm zuzuordnenden Flächen als eigene Futtergrundlage für den gesamten Tierbestand nicht ausreichen. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 4 C 2.25).

Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren bei gesetzlich krankenversicherten Dienstordnungsangestellten

24.06.2026, DATEV eG Die Verwaltung ändert mit dem BMF-Schreiben vom 24. Juni 2026 das BMF-Schreiben vom 14. August 2025 zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026. Das neue BMF-Schreiben betrifft die Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren bei gesetzlich krankenversicherten Dienstordnungsangestellten und ist ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden (Az. IV C 5 - S 2367/00012/005/018).

Buchführung Rechnungswesen Ihre Buchführung guten Händen Unsere Expertise liegt neben Steuerberatung Rechnungswesen. kleinere größere Unternehmen erstellen laufende Buchführung inkl. möglichen Lohn- Gehaltsbuchführung, welche Grundlage jeder Jahresabschlusserstellung Einnahmen- Überschussrechnung ist.

Steuerberater Moers Anlahr & Madeja Steuerberater vereidigter Buchprüfer Steuerberater vereidigter Buchprüfer Moers Ihr zuverlässiger Partner Partnerschaftsgesellschaft Anlahr & Madeja Dipl.-Kfm. Manfred Anlahr (Steuerberater vereidigter Buchprüfer) Andreas Madeja B. A. (Steuerberater) sowie Team aus Steuerfachangestellten weiteren Steuerberaterin Ihr steuerlicher Partner Moers.

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