Keine steuerlichen Verluste aus russischen Staatsanleihen im Jahr 2022
- DATEV eG
- 20.04.2026
- Nachrichten Steuern und Recht
Verluste wegen der fehlenden Handelbarkeit russischer Staatsanleihen und russischer Aktien können im Jahr 2022 nicht bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Das hat das FG Sachsen (Az. 2 K 602/25).
