Kündigung einer ltd. Oberärztin in der Sportmedizin der TUM unwirksam
- DATEV eG
- 21.04.2026
- Nachrichten Steuern und Recht
Das LAG München hat am 21.04.2026 entschieden, dass die außerordentliche Kündigung einer leitenden Oberärztin und Chefarzt-Stellvertreterin im Bereich präventive Sportmedizin und Sportkardiologie bei der Technischen Universität München (TUM) unwirksam ist (Az. 9 SLa 495/25).
