Verwaltungsgericht prüft erneut, ob die Besoldung der Beamten, Richter und Staatsanwälte in den Jahren 2013 und 2014 verfassungsgemäß war
- DATEV eG
- 23.02.2026
- Nachrichten Steuern und Recht
Das VG Düsseldorf hat ihre Vorlagen an das Bundesverfassungsgericht, ob die Regelungen über die Besoldung der Beamten, Richter und Staatsanwälte des Landes Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2013 und 2014 verfassungsgemäß sind, zurückgenommen. Die Kammer wird nun erneut prüfen, ob die Besoldung mit dem sog. Alimentationsprinzip nach Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes vereinbar war (Az. 26 K 279/14, 26 K 2275/14, 26 K 6317/14, 26 K 258/15).
