Zur Verantwortung eines Handwerkers für fremdverursachte Werkmängel
- DATEV eG
- 06.02.2026
- Nachrichten Steuern und Recht
Es gehört zu den grundlegenden Rechtsprinzipien, dass nur derjenige, dem ein Fehler zuzurechnen ist, hierfür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Wie schnell ein Handwerker für einen Werkmangel haftbar gemacht werden kann, obwohl er seine eigene Leistung fachlich einwandfrei ausgeführt hat, zeigt ein nun vom LG Coburg entschiedener Fall (Az. 33 S 62/23).
