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Der Schutz von Gebrauchsgegenständen durch das Urheberrecht unterliegt denselben Voraussetzungen wie der anderer Gegenstände

Gebrauchsgegenstände - wie hier auch Möbel - können nach denselben Maßstäben wie alle anderen Werke urheberrechtlich geschützt sein, wobei allein ihre Originalität maßgeblich ist und kein Vorrang des Geschmacksmusterrechts besteht. Für eine Verletzung kommt es lt. EuGH nicht auf Gesamteindruck oder Gestaltungshöhe an, sondern darauf, ob erkennbare kreative Elemente übernommen wurden (Rs. C-580/23).

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Migrationshintergrund als Innovationsbooster

Gründer/innen mit Migrationshintergrund sind ein wichtiger Motor für Innovation in Deutschland, denn sie bringen öfter neue Produkte und Dienstleistungen auf den Markt. Trotz hoher Wachstums- und Innovationsorientierung haben sie aber weniger Zugang zu externem Kapital und müssen stärker auf eigene Mittel sowie Unterstützung aus dem persönlichen Umfeld setzen. Dadurch bleibt ein erhebliches wirtschaftliches Potenzial ungenutzt. Das zeigt eine aktuelle ZEW-Analyse.

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Russland-Sanktionen: Beklagte Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Der gewöhnliche Zahlungsverkehr wird nicht ohne Weiteres von der EU-Verordnung „über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren“, erfasst. Die beklagte Sparkasse durfte deshalb lt. OLG Frankfurt nicht die Auszahlung eines von einem in Moskau ansässigen Unternehmen auf das Konto eines deutschen Unternehmens gezahlten Betrag verweigern (Az. 3 U 111/23).

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Erneute Räumungsklage gegen eine Mieterin bleibt ohne Erfolg

Das AG Berlin-Mitte hat die auf eine erneute Verwertungskündigung gestützte Räumungsklage der Vermieterin gegen eine Mieterin einer Wohnung des Wohngebäudekomplexes Habersaathstraße 40-48 abgewiesen und die Vermieterin auf die Widerklage der Mieterin hin verurteilt, die Funktionsfähigkeit der in der Wohnung der Mieterin installierten Heizkörper wiederherzustellen (Az. 9 C 5083/25).

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Abrechnungspraxis gegenüber Corona-Teststellen rechtswidrig: Kassenärztliche Vereinigung Berlin muss detailliert prüfen

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin muss bei der Vergütung von Corona-Teststellen vor einer etwaigen Kürzung des Vergütungsanspruchs grundsätzlich eine vertiefte Prüfung der Abrechnung vornehmen, wenn die Anzahl der abgerechneten Tests die ursprünglich angezeigte Testkapazität der Teststelle überschreitet. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 40 K 15/25).

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BFH: Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Verlängerung einer vertraglich vereinbarten Fälligkeitsregelung in Bezug auf die Zinsforderung (Novationsvereinbarung) allein deswegen einer Auswechslung des Schuldgrunds und damit einer Schuldumschaffung gleichkommt, weil die vertragliche Hauptpflicht in Gestalt der Darlehensrückzahlung bereits weggefallen ist und damit der akzessorische Zusammenhang des Zinsanspruchs als Nebenforderung mit der Darlehensverbindlichkeit als Hauptforderung gelöst wird (Az. VIII R 30/23).

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BFH zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Mitvermietung einer fest mit dem Grundstück verbundenen Betriebsvorrichtung (Lastenaufzug in einem Kaufhaus)

Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob sich die Mitvermietung einer Betriebsvorrichtung bereits dann als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes erweist, wenn die Betriebsvorrichtung fest mit dem Gebäude verbunden ist (Az. IV R 31/23).

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Anlahr & Madeja Partnerschaftsgesellschaft